Auf Grund des Artikels
1 der
Anordnung des Bundespräsidenten über die Ernennung und Entlassung der Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter des Bundes vom 23. Juni 2004 (BGBl. I S. 1286) übertrage ich widerruflich die Ausübung des Rechts zur Ernennung und Entlassung der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
- a)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 15
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundeszentralamtes für Steuern,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bundesamtes für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen und des Bundesausgleichsamtes,
- b)
- der Besoldungsgruppen A 2 bis A 13 (gehobener Dienst)
- -
- den Präsidentinnen und Präsidenten der Bundesfinanzdirektionen,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Zollkriminalamtes,
- -
- der Präsidentin oder dem Präsidenten des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung,
- -
- der Leiterin oder dem Leiter des Zentrums für Informationsverarbeitung und Informationstechnik,
- -
- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Hauptzollämter und
- -
- den Vorsteherinnen und Vorstehern der Zollfahndungsämter
jeweils für ihren Geschäftsbereich.