Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
---
- *)
- Dieses Gesetz dient der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2003/577/JI des Rates vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union (ABl. EU Nr. L 196 S. 45).