interne Verweise§ 47 BeamtStG Nichterfüllung von Pflichten (vom 07.12.2018) ... der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, oder wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37 , 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. Bei sonstigen früheren Beamtinnen ... und früheren Beamten gilt es als Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37 , 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. Für Beamtinnen und Beamte nach den ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140
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