Synopse aller Änderungen des BeamtStG am 01.01.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch Artikel 3 des MuSchRNG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des BeamtStG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

BeamtStG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung
BeamtStG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 3 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
(Textabschnitt unverändert)

§ 46 Mutterschutz und Elternzeit


(Text alte Fassung)

Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.

(Text neue Fassung)

Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten.




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