Synopse aller Änderungen des BeamtStG am 01.01.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 1. Januar 2018 durch
Artikel 3 des MuSchRNG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der
Änderungshistorie des BeamtStG.
Hervorhebungen:
alter Text,
neuer TextBeamtStG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 01.01.2018 geltenden Fassung | BeamtStG n.F. (neue Fassung) in der am 01.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 3 G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228 |
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(Textabschnitt unverändert)
§ 46 Mutterschutz und Elternzeit
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(Text alte Fassung)
Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten. | (Text neue Fassung)
Effektiver Mutterschutz und Elternzeit sind zu gewährleisten. |
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