(1) Jede Prüfungsleistung ist nach Maßgabe der
Anlage 2 mit Punkten zu bewerten.
(2) Der Prüfungsteil „Produktionsprozesse", die zwei Situationsaufgaben im Prüfungsteil „Prozessmanagement" sowie die Situationsaufgabe und das situationsbezogene Fachgespräch im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" sind einzeln zu bewerten.
(3) 1Im Prüfungsteil „Prozessmanagement" ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der Situationsaufgaben zu bilden. 2Im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" ist das arithmetische Mittel aus den Bewertungen der Situationsaufgabe und des situativen Fachgesprächs zu bilden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
§ 9 ProzManAusbV Bestehen der Prüfung, Gesamtnote (vom 17.12.2019) ... Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung in allen Prüfungsleistungen nach § 8 Absatz 2 jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind. (2) Ist die Prüfung bestanden, ... (2) Ist die Prüfung bestanden, sind die Bewertungen für die Prüfungsteile nach § 8 Absatz 3 jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl zu runden. (3) Den Bewertungen ... 1. der Bewertung des Prüfungsteils „Produktionsprozesse", 2. dem nach § 8 Absatz 3 Satz 1 errechneten arithmetischen Mittel im Prüfungsteil „Prozessmanagement" und ... Mittel im Prüfungsteil „Prozessmanagement" und 3. dem nach § 8 Absatz 3 Satz 2 errechneten arithmetischen Mittel im Prüfungsteil „Mitarbeiterführung und ...
Anlage 3 ProzManAusbV (zu § 10) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019) ... 2. zum Prüfungsteil „Prozessmanagement" die Benennung, das nach § 8 Absatz 3 Satz 1 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Benennung und die ... „Mitarbeiterführung und Personalmanagement" die Benennung, das nach § 8 Absatz 3 Satz 2 errechnete arithmetische Mittel und die Note dieses Prüfungsteils sowie die Benennung und die ...
Fünfte Verordnung zur Änderung und Aufhebung von Fortbildungsprüfungsverordnungen
V. v. 30.11.2017 BGBl. I S. 3827, 2018 I 131