Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 02.10.2017 aufgehoben
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Eingangsformel - Klärschlammverordnung (AbfKlärV)

V. v. 15.04.1992 BGBl. I S. 912; aufgehoben durch Artikel 8 V. v. 27.09.2017 BGBl. I S. 3465
Geltung ab 01.07.1992; FNA: 2129-6-6 Umweltschutz
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Eingangsformel



Auf Grund des § 15 Abs. 2 des Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410, 1501) verordnet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mit dem Bundesminister für Gesundheit, auf Grund des § 11 Abs. 2 Satz 3, Abs. 3 Satz 4 dieses Gesetzes verordnet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit:



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