§ 5 - Rentenwertbestimmungsgesetz 2008 (RWBestG 2008)

§ 5 Pflegegeld in der Unfallversicherung



Das Pflegegeld der gesetzlichen Unfallversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2008

1.
für Versicherungsfälle, auf die § 44 Abs. 2 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 300 Euro und 1.199 Euro monatlich,

2.
für Versicherungsfälle, auf die § 215 Abs. 5 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch anzuwenden ist, zwischen 260 Euro und 1.040 Euro.



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