Erzeugerorganisationen oder anerkannte Vereinigungen von Erzeugerorganisationen können die Steuerung der Produktion sowie die Anlieferung, Lagerung, Aufbereitung und Vermarktung der Erzeugnisse nach Artikel 125d der
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 in Verbindung mit Artikel 27 der Durchführungsverordnung
(EU) Nr. 543/2011 der Kommission vom 7. Juni 2011 mit Durchführungsbestimmungen zur
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse (ABl. L 157 vom 15.6.2011, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung unter den dort genannten Bedingungen auslagern.
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Verordnung zur Änderung der EG-Obst- und Gemüse-Durchführungsverordnung und zur Änderung und Aufhebung anderer Verordnungen im Sektor Obst und Gemüse
V. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2630