Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Tierärztegebührenordnung (2. GOTÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Es verordnen

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auf Grund des § 12 Abs. 1 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), der durch das Gesetz vom 15. April 2005 (BGBl. I S. 1066) geändert worden ist, die Bundesregierung und

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auf Grund des § 12 Abs. 2 der Bundes-Tierärzteordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1981 (BGBl. I S. 1193), der zuletzt durch Artikel 36 Nr. 5a des Gesetzes vom 2. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2686) geändert worden ist, das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz:



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