Zitierungen von § 7 MTA-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 7 MTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 MTA-APrV Rücktritt von der Prüfung
... Rücktritt unverzüglich mitzuteilen, so gilt die Prüfung als nicht bestanden. § 7 Abs. 3 gilt ...
§ 9 MTA-APrV Versäumnisfolgen
... so gilt die Prüfung als nicht bestanden, wenn nicht ein wichtiger Grund vorliegt; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht ...
§ 10 MTA-APrV Ordnungsverstöße und Täuschungsversuche
... haben, den betreffenden Teil der Prüfung für nicht bestanden erklären; § 7 Abs. 3 gilt entsprechend. Eine solche Entscheidung ist nur bis zum Abschluß der gesamten ...
Anlage 6 MTA-APrV (zu § 7 Abs. 2 Satz 1)
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes
V. v. 02.08.2013 BGBl. I S. 3005
Artikel 10 HeilBAV Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... dieser Aufgabe betrauten fachlich geeigneten Person als Vorsitzender,". 2. In § 7 Absatz 3 werden die Wörter „Die schriftliche und" durch die Wörter „Jede ...


Vorschriftensuche

Anzeige
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed