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Zitierungen von § 13 MTA-APrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 MTA-APrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MTA-APrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 MTA-APrV Mündlicher Teil der Prüfung
...  4. Strahlenphysik, Dosimetrie und Strahlenschutz. (2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt ...
§ 19 MTA-APrV Mündlicher Teil der Prüfung
...  4. Pneumologische Funktionsdiagnostik. (2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt ...
§ 22 MTA-APrV Mündlicher Teil der Prüfung
...  Mikrobiologie, 5. Lebensmittelkunde. (2) § 13 Abs. 1 Satz 2 und 3, Abs. 2 und 3 gilt ...
§ 25a MTA-APrV Anerkennungsregelungen für Ausbildungsnachweise aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (vom 23.04.2016)
... Prüfungsgespräch. Sie umfasst mindestens eines und höchstens alle der in § 13 Absatz 1 aufgeführten Fächer. Die zuständige Behörde legt die Fächer, in ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 zur Änderung der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen und der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 über die Verwaltungszusammenarbeit mit Hilfe des Binnenmarkt-Informationssystems („IMI-Verordnung") für bundesrechtlich geregelte Heilberufe und andere Berufe
G. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 886
Artikel 22 EURLHuGBUG Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für technische Assistenten in der Medizin
... aus einem Prüfungsgespräch. Sie umfasst mindestens eines und höchstens alle der in § 13 Absatz 1 aufgeführten Fächer. Die zuständige Behörde legt die Fächer, in denen die ...
 
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