Die
Verordnung über die Gewährung von Beihilfen für die private Lagerhaltung von Fleisch und Fleischerzeugnissen von Schweinen, Rindern und Schafen vom
15. März 1978 (BGBl. I S. 411), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 15. April 2004 (BGBl. I S. 588), wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 werden
- a)
- die Wörter im Rahmen der gemeinsamen Marktorganisationen für Schweinefleisch, für Rindfleisch sowie für Schaf- und Ziegenfleisch" gestrichen und
- b)
- nach dem Wort Fleischerzeugnissen" die Wörter von Schweinen, Rindern und Schafen" eingefügt.
- 2.
- § 7 wird aufgehoben.
Verordnung zur Anpassung von Verordnungen nach dem BMELV-Vertrag von Lissabon-Anpassungsgesetz
V. v. 13.12.2011 BGBl. I S. 2720