Artikel 1 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Tabakverordnung (5. TabVÄndV k.a.Abk.)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 26. Juli 2008 TabV Anlage 1

In Anlage 1 Teil A Nr. 1 der Tabakverordnung vom 20. Dezember 1977 (BGBl. I S. 2831), die zuletzt durch die Verordnung vom 20. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3382) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Aromenverordnung" die Wörter „in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 2006 (BGBl. I S. 1127), geändert durch Artikel 4 der Verordnung vom 27. September 2007 (BGBl. I S. 2308, 2465)," eingefügt.



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