Artikel 1 - Erste Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (1. ÄndVMautHV)

Artikel 1


Artikel 1 ändert mWv. 1. Oktober 2008 MautHV § 1

§ 1 der Mauthöheverordnung vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 1001), die durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. August 2007 (BGBl. I S. 1958) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Absatz 1 Satz 2 wird die Angabe „30. September 2008" durch die Angabe „30. Juni 2009" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Satz 1 werden die Wörter „bis zu" gestrichen.

b)
In Satz 2 wird die Angabe „30. September 2008" durch die Angabe „30. Juni 2009" ersetzt.



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