Artikel 2 - Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (4. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Aufhebung der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr


Artikel 2 ändert mWv. 30. Oktober 2008 IntKfzV

Die Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 9232-4, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 10 der Verordnung vom 25. April 2006 (BGBl. I S. 988), wird aufgehoben.



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