Anhang - Erste Verordnung zur Änderung der Finanzkonglomerate-Solvabilitäts-Verordnung (1. FkSolVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.07.2008 BGBl. I S. 1377 (Nr. 31); Geltung ab 30.07.2008
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Anhang zu Artikel 1 Nr. 9



 
„Anlage 1 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 1) Übersichtsbogen zur Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität - Gesamtübersicht (FSG) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1380ff)

Anlage 1a (zu § 9 Abs. 1 Nr. 1a) Meldevordruck zur Ermittlung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen des Finanzkonglomerats auf der Grundlage eines Konzernabschlusses - Konsolidierte Berechnung Finanzkonglomerat (FSKFK) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1383ff)

Anlage 2 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 2) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Institutsgruppe oder Finanzholding-Gruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung nach § 10a Abs. 6 oder Abs. 7 des Kreditwesengesetzes in Verbindung mit der Solvabilitätsverordnung vorliegt - Konsolidierte Berechnung Banken (FSKBB) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1387ff)

Anlage 3 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 3) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einer Versicherungsgruppe als Teilgruppe des Finanzkonglomerats, für die eine Berechnung der Versicherungsgruppen-Solvabilität auf der Grundlage des konsolidierten Abschlusses vorliegt - Konsolidierte Berechnung Versicherungsunternehmen (FSKBV) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1390f)

Anlage 4 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 4) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen einzelner Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche auf der Grundlage der Einzelabschlüsse, soweit sie nicht bereits in der Berechnung nach § 10a des Kreditwesengesetzes (Anlage 1a oder 2) erfasst wurden - Einzelabschluss Banken (FSEAB) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1392ff)

Anlage 5 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 5) Meldevordruck zur Erfassung der Eigenmittel und Solvabilitätsanforderungen - Einzelabschluss Versicherungsunternehmen (FSEAV) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1395f)

Anlage 6 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 6) Meldevordruck zur Erfassung der in die Berechnung der Finanzkonglomerate-Solvabilität einbezogenen Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sowie der Versicherungsbranche - Unternehmen (FSU) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1397f)

Anlage 7 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 7) Meldevordruck zur Erfassung der Anteile an den in die Berechnung einbezogenen Finanzkonglomeratsunternehmen der Banken- und Wertpapierdienstleistungsbranche sowie der Versicherungsbranche - Anteile (FSA) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1399f)

Anlage 8 (zu § 9 Abs. 1 Nr. 8) Meldevordruck zur Erfassung der finanzkonglomeratsangehörigen Unternehmen und Gruppen, für die vom Abzug branchenübergreifender Beteiligungen abgesehen werden kann - Abzug branchenübergreifender Beteiligungen (FSABB) -

(siehe BGBl. I 2008 S. 1401ff)"



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