Der Ausbildungsberuf Mechaniker für Karosserieinstandhaltungstechnik und Mechanikerin für Karosserieinstandhaltungstechnik wird gemäß §
25 der
Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe Nummer 20, Kraftfahrzeugtechniker, der Anlage A der
Handwerksordnung staatlich anerkannt.