Änderung § 11 Handelsklassengesetz vom 23.01.2016

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von § 11 Handelsklassengesetz, alle Änderungen durch Artikel 4 2. AgrarMRÄndG am 23. Januar 2016 und Änderungshistorie des HdlKlG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 23.01.2016 geltenden Fassung
§ 11 n.F. (neue Fassung)
in der am 23.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 16.01.2016 BGBl. I S. 52
 (keine frühere Fassung vorhanden)
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 11


(Text alte Fassung)

(weggefallen)

(Text neue Fassung)

Rechtsverordnungen nach diesem Gesetz können abweichend von § 2 Absatz 1 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes im Bundesanzeiger verkündet werden.

 (keine frühere Fassung vorhanden)
 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed