Zitierungen von § 9b GwG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9b GwG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GwG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 16 GwG Aufsicht (vom 19.07.2014)
... dass auf einen Verpflichteten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 12 die §§ 9a bis 9c dieses Gesetzes insgesamt oder teilweise nicht anzuwenden sind, wenn das Risiko der ...
§ 17 GwG Bußgeldvorschriften (vom 26.02.2013)
... Beleg nicht oder nicht mindestens fünf Jahre aufbewahrt, 7. entgegen § 9b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen Spieler oder einen wirtschaftlich Berechtigten nicht, ... in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig identifiziert, 8. entgegen § 9b Absatz 1 Satz 2 die zuständige Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert, 9. entgegen § 9b Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass die erste Transaktion von einem auf den Namen des ... Namen des Vertragspartners eröffneten Zahlungskonto erfolgt, 10. entgegen § 9b Absatz 2 Satz 3 die Überprüfung der Identität des Spielers nicht, nicht richtig ... richtig oder nicht vollständig wiederholt oder ergänzt, 11. entgegen § 9b Absatz 2 Satz 4 eine ergriffene Maßnahme oder deren Ergebnis nicht, nicht richtig oder nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ergänzung des Geldwäschegesetzes (GwGErgG)
G. v. 18.02.2013 BGBl. I S. 268
Artikel 1 GwGErgG Änderung des Geldwäschegesetzes
... Sicherungsmaßnahmen der Verpflichteten nach § 2 Absatz 1 Nummer 12 § 9b Spieleridentifizierung § 9c Spielerkonto und Transparenz der ... ohne glücksspielrechtliche Erlaubnis veranstaltet oder vermittelt. § 9b Spieleridentifizierung (1) Vor der Teilnahme an Glücksspielen im Internet und der ... dass auf einen Verpflichteten gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 12 die §§ 9a bis 9c dieses Gesetzes insgesamt oder teilweise nicht anzuwenden sind, wenn das Risiko der ... 6 werden die folgenden Nummern 7 bis 13 eingefügt: „7. entgegen § 9b Absatz 1 Satz 1 oder Absatz 2 Satz 1 einen Spieler oder einen wirtschaftlich Berechtigten nicht, ... der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig identifiziert, 8. entgegen § 9b Absatz 1 Satz 2 die zuständige Behörde nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder ... richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig informiert, 9. entgegen § 9b Absatz 2 Satz 2 nicht sicherstellt, dass die erste Transaktion von einem auf den Namen des ... Namen des Vertragspartners eröffneten Zahlungskonto erfolgt, 10. entgegen § 9b Absatz 2 Satz 3 die Überprüfung der Identität des Spielers nicht, nicht richtig ... richtig oder nicht vollständig wiederholt oder ergänzt, 11. entgegen § 9b Absatz 2 Satz 4 eine ergriffene Maßnahme oder deren Ergebnis nicht, nicht richtig oder nicht ...


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