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Zitierungen von § 1 Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 IserlohnV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IserlohnV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Anlage IserlohnV (zu § 1) (vom 15.01.2013)
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen des Theodor-Reuter-Berufskollegs Iserlohn, Staatliche Berufsfachschule für Fertigungstechnik und Elektrotechnik mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschlussprüfung in Ausbildungsberufen
V. v. 27.12.2012 BGBl. 2013 I S. 32
Artikel 1 1. IserlohnVÄndV
... vom 12. August 2008 (BGBl. I S. 1709) wird wie folgt geändert: 1. In § 1 wird die Angabe „31. Juli 2012" durch die Wörter „Ablauf des 31. Juli ... mit Ablauf des 31. Juli 2017 außer Kraft." ersetzt. 4. Die Anlage (zu § 1 ) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1)  ... 4. Die Anlage (zu § 1) wird wie folgt gefasst: „Anlage (zu § 1 ) Bezeichnung des Prüfungszeugnisses des ...
 
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