Zitierungen von § 1 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wirtschaftsfachwirt/Geprüfte Wirtschaftsfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 WiFaWiPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WiFaWiPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WiFaWiPrV Zulassungsvoraussetzungen
... eines Geprüften Wirtschaftsfachwirtes/einer Geprüften Wirtschaftsfachwirtin nach § 1 Abs. 2 haben. (4) Abweichend von den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 kann zur Prüfung ...
Anlage 2 WiFaWiPrV (zu § 9) Zeugnisinhalte (vom 17.12.2019)
... Bestehens der Prüfung, 4. Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3 , 5. Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im ...


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