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Zitierungen von § 4 JVKostO

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 JVKostO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JVKostO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 JVKostO (vom 01.10.2009)
... erhoben. § 7b gilt für die Justizbehörden der Länder. (2) § 4 Abs. 8, § 5 Abs. 2 bis 4, § 6 Abs. 3 und § 13 sind auch dann anzuwenden, wenn von ...
§ 9 JVKostO (vom 22.12.2011)
... Gebühren noch Auslagen - ausgenommen Schreibauslagen nach § 4 - werden erhoben 1. für Amtshandlungen, die durch Anzeigen, Anträge und ...
Anlage JVKostO (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 28.12.2012)
... Ausdruck von der Behörde selbst her- gestellt, so kommt die Dokumentenpauschale (§ 4 ) hinzu. Die Behörde kann vom Ansatz absehen, wenn die Beglaubigung für Zwecke ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

2. Justizmodernisierungsgesetz
G. v. 22.12.2006 BGBl. I S. 3416; zuletzt geändert durch Artikel 8b G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840
Artikel 18 2. JustizModG Änderung der Justizverwaltungskostenordnung
... vom 17. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3171), wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „und 5" gestrichen. 2. In § 5 Abs. 1 Satz 1 wird ...
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