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Artikel 2 - Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (5. EVZStiftGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 8. September 2008.

 
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