interne Verweise§ 11 WoGG Zu berücksichtigende Miete und Belastung (vom 01.01.2023) ... Eigentümer zur Senkung der Miete oder Belastung gedeckt wird, soweit die Leistungen nicht von § 14 Abs. 2 Nr. 30 erfasst sind; 5. der durch Leistungen einer nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes ...
§ 13 WoGG Gesamteinkommen (vom 01.01.2021) ... Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen ( § 14 ) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die ...
§ 27 WoGG Änderung des Wohngeldes (vom 01.01.2023) ... verringert oder 3. die Summe aus den monatlichen positiven Einkünften nach § 14 Abs. 1 und den monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 aller zu berücksichtigenden ... den monatlichen positiven Einkünften nach § 14 Abs. 1 und den monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 aller zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder um mehr als 15 Prozent gegenüber dem im ... der wohngeldberechtigten Person Änderungen ihrer monatlichen positiven Einkünfte nach § 14 Abs. 1 und ihrer monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 mitzuteilen. (4) Die ... monatlichen positiven Einkünfte nach § 14 Abs. 1 und ihrer monatlichen Einnahmen nach § 14 Abs. 2 mitzuteilen. (4) Die Absätze 2 und 3 gelten entsprechend, wenn sich die ...
§ 35 WoGG Erhebungs- und Hilfsmerkmale (vom 01.01.2021) ... nach § 18; b) die Summe der positiven Einkünfte und der Einnahmen nach § 14 sowie die Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach § 16 ...
§ 38 WoGG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024) ... Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und b) des Einkommens (§§ 13 bis 18) zu erlassen, wobei pauschalierende Regelungen getroffen werden dürfen, ...
§ 42b WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (vom 01.01.2020) ... oder 3. die Voraussetzungen für den erhöhten anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe a oder einen anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe b vorliegen, ... Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe a oder einen anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe b vorliegen, so ist diese Entscheidung nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die ...
Zitat in folgenden NormenStipendienprogramm-Gesetz (StipG)
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 957; zuletzt geändert durch Artikel 74 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
§ 5 StipG Umfang der Förderung ... 2 bis zur Höhe von 300 Euro als Einkommen bei Sozialleistungen unberücksichtigt. § 14 des Wohngeldgesetzes und § 21 des Wohnraumförderungsgesetzes sowie entsprechende ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.11.2012 BGBl. I S. 2291
Artikel 1 3. WohnRÄndG Änderung des Wohngeldgesetzes ... (BGBl. I S. 2854) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 14 Absatz 2 Nummer 26 werden nach dem Wort „Versorgung" die Wörter „einer ... § 18; b) die Summe der positiven Einkünfte und der Einnahmen nach § 14 sowie die Abzugsbeträge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nach § 16 ...
Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2963
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes ... die Ergebnisse der Bevölkerungsstatistik zu Grunde zu legen." 7. § 14 wird wie folgt geändert: a) Nach Absatz 1 Satz 2 wird folgender Satz ... Bei der Ermittlung des Jahreseinkommens sind von dem Betrag, der sich nach den §§ 14 und 15 ergibt, jeweils 10 Prozent abzuziehen, wenn zu erwarten ist, dass im Bewilligungszeitraum ... In Fällen des § 31 Absatz 1 Satz 1 des Unterhaltssicherungsgesetzes sind § 14 Absatz 2 Nummer 23 und § 20 Absatz 1 dieses Gesetzes in der bis zum 31. Oktober 2015 ...
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Neuntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Rechtsvereinfachung - sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
G. v. 26.07.2016 BGBl. I S. 1824, 2718
Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes ... Prozent und höher". 5. § 14 Absatz 2 wird wie folgt geändert: a) Nummer 19 wird wie folgt gefasst: ... oder 3. die Voraussetzungen für den erhöhten anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe a oder einen anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe b vorliegen, ... Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe a oder Nummer 20 Buchstabe a oder einen anrechnungsfreien Betrag nach § 14 Absatz 2 Nummer 19 Buchstabe b vorliegen, so ist diese Entscheidung nur rechtswidrig, wenn gleichzeitig die ...
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