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Zitierungen von § 24 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 WoGG Belastung (vom 01.01.2023)
... festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde ( § 24 Abs. 1 Satz 1 ) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen ...
§ 15 WoGG Ermittlung des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
... können die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden; § 24 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) Einmaliges Einkommen, das für einen ... Monate, ist als Einkommen das Zwölffache des im Sinne der Absätze 1 bis 3 und des § 24 Abs. 2 im Bewilligungszeitraum zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Einkommens zu Grunde zu ...
§ 17a WoGG Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen (vom 01.01.2021)
... der Wohngeldbehörde nach Satz 1 oder 4 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2 . (4) Wurde der Freibetrag bei der Wohngeldbewilligung bereits berücksichtigt, so ...
§ 22 WoGG Wohngeldantrag
... zweiten Monats vor Ablauf dieses Zeitraums als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Abs. 2. (5) § 65a des Ersten und § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 27 WoGG Änderung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... Haushaltsmitglieder erhöht hat. Als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Abs. 2 gilt der Zeitpunkt der Kenntnis der Wohngeldbehörde von den geänderten ...
§ 42 WoGG Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
... auch für den Teil des Bewilligungszeitraums ab dem 1. Januar 2009 bei diesem Wohngeld; § 24 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 bleiben unberührt. (2) Ist Wohngeld vor dem 1. Januar ... Wohngeld. In den Fällen des Satzes 1 sind bei der Entscheidung abweichend von § 24 Abs. 2 die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitraum, für den über die Leistung ...
§ 42a WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (vom 01.01.2016)
... vor dem 1. Januar 2016, so sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt. (3) In Fällen des § ...
§ 42b WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (vom 01.01.2020)
... Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2020, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
§ 42c WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (vom 01.01.2021)
... Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2021, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
§ 42d WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes (vom 01.01.2023)
... Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2023, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
§ 44 WoGG Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung, so ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
 
Zitat in folgenden Normen

Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Anlage IDNrG (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes (vom 31.08.2023)
... ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt 35. bei den Wohngeldbehörden nach § 24 des Wohngeldgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 7 RBEGAnpG 2021 Änderung des Wohngeldgesetzes
... der Wohngeldbehörde nach Satz 1 oder 4 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2 ...

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes
... die Wörter „auf Verlangen" eingefügt. 15. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 werden nach den Wörtern ... vor dem 1. Januar 2016, so sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt. (3)  ...

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 5 GrundRentG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Kenntnis der Wohngeldbehörde nach Satz 1 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2 . Die Entscheidung nach Satz 1 folgt der Entscheidung nach § 42c Absatz 1 nach.  ...

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG)
G. v. 15.05.2020 BGBl. I S. 1015
Artikel 1 WoGCO2BeprEntlG Änderung des Wohngeldgesetzes
... beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2021, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 6. § 44 Absatz 2 wird wie folgt ...

Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes
... wird die Angabe „51 Euro" durch die Angabe „57 Euro" ersetzt. 8. § 24 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2023, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 14. § 43 wird wie folgt ...

Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes
... „§§ 56, 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122" ersetzt. 9. In § 24 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 27 Abs. 1 und 2, § 28 Abs. 1 bis 3 oder § 43" ... beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2020, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 16. Die §§ 43 und 44 werden wie ... vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung, so ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 17. Der Anlage 1 wird folgende Anlage 1 ...