Zitierungen von § 24 WoGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 24 WoGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WoGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 10 WoGG Belastung (vom 01.01.2023)
... festgesetzter Höhe. (2) Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde ( § 24 Abs. 1 Satz 1 ) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln. Von einer vollständigen ...
§ 15 WoGG Ermittlung des Jahreseinkommens (vom 01.01.2023)
... können die Verhältnisse vor dem Zeitpunkt der Antragstellung herangezogen werden; § 24 Abs. 2 bleibt unberührt. (2) Einmaliges Einkommen, das für einen ... Monate, ist als Einkommen das Zwölffache des im Sinne der Absätze 1 bis 3 und des § 24 Abs. 2 im Bewilligungszeitraum zu erwartenden durchschnittlichen monatlichen Einkommens zu Grunde zu ...
§ 17a WoGG Freibetrag für zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder mit Grundrentenzeiten oder entsprechenden Zeiten aus anderweitigen Alterssicherungssystemen (vom 01.01.2021)
... der Wohngeldbehörde nach Satz 1 oder 4 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2 . (4) Wurde der Freibetrag bei der Wohngeldbewilligung bereits berücksichtigt, so ...
§ 22 WoGG Wohngeldantrag
... zweiten Monats vor Ablauf dieses Zeitraums als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Abs. 2. (5) § 65a des Ersten und § 115 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch ...
§ 27 WoGG Änderung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... Haushaltsmitglieder erhöht hat. Als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Abs. 2 gilt der Zeitpunkt der Kenntnis der Wohngeldbehörde von den geänderten ...
§ 42 WoGG Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
... auch für den Teil des Bewilligungszeitraums ab dem 1. Januar 2009 bei diesem Wohngeld; § 24 Abs. 2 und § 27 Abs. 2 bleiben unberührt. (2) Ist Wohngeld vor dem 1. Januar ... Wohngeld. In den Fällen des Satzes 1 sind bei der Entscheidung abweichend von § 24 Abs. 2 die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitraum, für den über die Leistung ...
§ 42a WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (vom 01.01.2016)
... vor dem 1. Januar 2016, so sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt. (3) In Fällen des § ...
§ 42b WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Stärkung des Wohngeldes (vom 01.01.2020)
... Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2020, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
§ 42c WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Gesetzes zur Entlastung bei den Heizkosten im Wohngeld im Kontext der CO2-Bepreisung (vom 01.01.2021)
... Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2021, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
§ 42d WoGG Übergangsregelung aus Anlass des Wohngeld-Plus-Gesetzes (vom 01.01.2023)
... Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2023, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
§ 44 WoGG Übergangsregelung bei Fortschreibung des Wohngeldes (vom 01.01.2023)
... vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung, so ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Identifikationsnummerngesetz (IDNrG)
Artikel 1 G. v. 28.03.2021 BGBl. I S. 591, 2023 I Nr. 230; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 28.06.2021 BGBl. I S. 2250, 2023 I Nr. 230
Anlage IDNrG (zu § 1) Register nach § 1 dieses Gesetzes (vom 31.08.2023)
... ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt 35. bei den Wohngeldbehörden nach § 24 des Wohngeldgesetzes systematisch geführte personenbezogene Datenbestände zu Leistungsempfängern ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie weiterer Gesetze
G. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2855
Artikel 7 RBEGAnpG 2021 Änderung des Wohngeldgesetzes
... der Wohngeldbehörde nach Satz 1 oder 4 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2 ...

Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes
... die Wörter „auf Verlangen" eingefügt. 15. § 24 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 2 werden nach den Wörtern ... vor dem 1. Januar 2016, so sind die Sätze 1 und 2 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt. (3)  ...

Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Artikel 5 GrundRentG Änderung des Wohngeldgesetzes
... Kenntnis der Wohngeldbehörde nach Satz 1 gilt als Zeitpunkt der Antragstellung im Sinne des § 24 Absatz 2 . Die Entscheidung nach Satz 1 folgt der Entscheidung nach § 42c Absatz 1 nach.  ...

Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG)
G. v. 15.05.2020 BGBl. I S. 1015
Artikel 1 WoGCO2BeprEntlG Änderung des Wohngeldgesetzes
... beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2021, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 6. § 44 Absatz 2 wird wie folgt ...

Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes
... wird die Angabe „51 Euro" durch die Angabe „57 Euro" ersetzt. 8. § 24 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2023, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 14. § 43 wird wie folgt ...

Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
Artikel 1 WoGStärkG Änderung des Wohngeldgesetzes
... „§§ 56, 116 Absatz 3 oder 4 oder § 122" ersetzt. 9. In § 24 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „§ 27 Abs. 1 und 2, § 28 Abs. 1 bis 3 oder § 43" ... beginnt der Bewilligungszeitraum vor dem 1. Januar 2020, so ist Absatz 5 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 16. Die §§ 43 und 44 werden wie ... vor dem Inkrafttreten der Fortschreibung, so ist Satz 1 entsprechend anzuwenden. § 24 Absatz 2 und § 27 bleiben unberührt." 17. Der Anlage 1 wird folgende Anlage 1 ...


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