interne Verweise§ 23 WoGG Auskunftspflicht (vom 01.01.2016) ... sind verpflichtet, ihr Geschlecht anzugeben (§ 33 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 und § 35 Abs. 1 Nr. 5). Die wohngeldberechtigte Person hat im Wohngeldantrag nach § 22 und ...
§ 36 WoGG Erhebungszeitraum und Zusatzaufbereitungen (vom 01.01.2023) ... Die Erhebung der Angaben nach § 35 Abs. 1 ist vierteljährlich für das jeweils abgelaufene Kalendervierteljahr durchzuführen. ... 1. vierteljährlich a) für den Erhebungszeitraum die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 ; b) für den vergleichbaren Erhebungszeitraum des vorausgehenden Kalenderjahres ... für den vergleichbaren Erhebungszeitraum des vorausgehenden Kalenderjahres die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 und 3 unter Berücksichtigung der rückwirkenden Entscheidungen aus den folgenden zwölf ... Entscheidungen aus den folgenden zwölf Monaten; 2. jährlich die Angaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 bis 9 für den Monat Dezember unter Berücksichtigung der rückwirkenden Entscheidungen aus ... Entscheidungen aus dem folgenden Kalendervierteljahr. (2) Einzelangaben nach § 35 Abs. 1 aus einer Zufallsstichprobe mit einem Auswahlsatz von 25 Prozent der wohngeldberechtigten Personen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDrittes Gesetz zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften
G. v. 09.11.2012 BGBl. I S. 2291
Erstes Gesetz zur Änderung des Wohngeldgesetzes
G. v. 22.12.2008 BGBl. I S. 2963
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
Artikel 1 WoGRefG Änderung des Wohngeldgesetzes ... Verrechnung und vorläufige Zahlungseinstellung". b) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale". ... b) Die Angabe zu § 35 wird wie folgt gefasst: „§ 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale". c) Die Angabe zu § 39 wird wie folgt ... nach Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 und 3 zuständigen Stellen" ersetzt. 22. § 35 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 35 Erhebungs- und Hilfsmerkmale". b) In Absatz 1 Nummer 9 werden die Wörter ...
Grundrentengesetz
G. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1879
Wohngeldstärkungsgesetz (WoGStärkG)
G. v. 30.11.2019 BGBl. I S. 1877
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