interne Verweise
Zitate in ÄnderungsvorschriftenWohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes ... c) Nach der Angabe zu § 30 wird folgende Angabe eingefügt: „ § 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen". d) Nach der Angabe zu § 42c wird ... das endgültig zu leistende Wohngeld, so ist der übersteigende Betrag zu erstatten. § 30a gilt entsprechend." 11. § 27 wird wie folgt geändert: a) ... Wörter „des Gesamtbetrages" ersetzt. 11a. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „§ 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen ... 11a. Nach § 30 wird folgender § 30a eingefügt: „ § 30a Bagatellgrenze bei Rückforderungen Zur Erprobung einer Bagatellgrenze wird nach ... und Bauwesen über die maßgeblichen Kennzahlen der Experimentierklausel des § 30a ." 13. Nach § 42c wird folgender § 42d eingefügt: ...
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