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Artikel 5 - Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches (WoGG-NG k.a.Abk.)

Artikel 5 Neubekanntmachung der Wohngeldverordnung



Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann den Wortlaut der Wohngeldverordnung in der vom 1. Januar 2009 an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.

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