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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung (BlauzSchutzÄndV k.a.Abk.)

Artikel 3 Neubekanntmachung


Artikel 3 wird in 1 Vorschrift zitiert

Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.



 

Zitierungen von Artikel 3 Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit und zur Änderung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 3 BlauzSchutzÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BlauzSchutzÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
B. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1905
Bekanntmachung EGBlauzBekDVNeuB
... - EGBlauzBekDV) Auf Grund des Artikels 3 der Verordnung zur Änderung der Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der ...