Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der
EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung in der ab dem Inkrafttreten dieser Verordnung geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.
Bekanntmachung der Neufassung der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung
B. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1905