Zitierungen von § 3 SchAusrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 SchAusrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SchAusrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 SchAusrV Aufsicht über benannte Stellen und Audit (vom 08.09.2015)
... externe Einrichtung mindestens alle zwei Jahre die Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 2 (Audit). Die benannte Stelle wirkt hieran mit. Die zuständige Behörde kann ... Auflagen verbinden sowie diese überwachen, um die Erfüllung der Anforderungen des § 3 Abs. 3 Satz 1 sicherzustellen. (2) Die zuständige Behörde unterrichtet das ... oder der Einblick in die erforderlichen Unterlagen verwehrt wird oder die Kriterien des § 3 Abs. 3 Satz 1 nicht erfüllt sind.  ...
§ 9 SchAusrV Ordnungswidrigkeiten
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 Abs. 6 Satz 1 die Konformitätsbewertung nicht verweigert oder nicht zurückzieht, ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Schiffssicherheitsverordnung (SchSV)
Artikel 2 V. v. 18.09.1998 BGBl. I S. 3013, 3023; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Anlage 1 SchSV (zu § 5) Besondere Regelungen bei internationalem schiffsbezogenen Sicherheitsstandard (vom 07.03.2020)
... Stellen für die Durchführung der Aufgaben nach Artikel 10 der Richtlinie sind die in § 3 der Schiffsausrüstungsverordnung bestimmten Stellen. 2. Ausstattung eines neuen Schiffes im Sinne des Artikels 2 ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Fünfzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 25.09.2015 BGBl. I S. 1664
Artikel 4 15. SchSAV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... für die Durchführung der Aufgaben nach Artikel 10 der Richtlinie sind die in § 3 der Schiffsausrüstungsverordnung bestimmten Stellen." 2. Unterabschnitt C.I.6 ...
Artikel 5 15. SchSAV Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung
... b) Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Soweit die nach § 3 Absatz 3a zuständige Behörde eine juristische Person als benannte Stelle mit Wirkung ab ... die Zulassung durch die Verwaltung des Flaggenstaats erforderlich ist." 2. § 3 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst:  ...

Neunzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412
Artikel 6 19. SchSAV Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung
... 2. Juli 2017 (BGBl. I S. 2268) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: § 3 Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Benannte Stelle, die zur Durchführung des ...

Siebzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 02.07.2017 BGBl. I S. 2268
Artikel 2 17. SchSAV Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung
... 3 der Richtlinie 2014/90/EU" ersetzt. b) Satz 2 wird aufgehoben. 3. § 3 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 wird die Angabe ...

Verordnung zur Einführung einer Schiffsausrüstungsverordnung und zur Änderung sonstiger seeverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 01.10.2008 BGBl. I S. 1913
Artikel 2 EVSchAusrV Änderung der Schiffssicherheitsverordnung
... Zuständige Stellen im Sinne der Artikel 10, 12 und 13 der Richtlinie sind die in § 3 der Schiffsausrüstungsverordnung bestimmten Stellen." 4. Anlage 3 wird wie ...

Vierzehnte Schiffssicherheitsanpassungsverordnung
V. v. 23.01.2014 BGBl. I S. 78
Artikel 3 14. SchSAV Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung
... (ABl. L 312 vom 10.11.2012, S. 1) geändert worden ist," ersetzt. 2. § 3 Absatz 3 Nummer 2 wird wie folgt gefasst: „2. der Entschließungen der ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 549 10. ZustAnpV Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung
...  In § 3 Absatz 3 in dem Satzteil vor Nummer 1 und in Nummer 3 Satz 2 sowie § 4 Absatz 2 der ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed