interne Verweise§ 3e StFG Kostenerstattungen (vom 01.01.2022) ... 1. Unternehmen des Finanzsektors, welche Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8a beantragen oder beantragt haben, auch in Bezug auf Kosten im Zusammenhang mit der ...
§ 4 StFG Entscheidung über Stabilisierungsmaßnahmen; Verwaltung (vom 04.11.2022) ... Über vom Fonds gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8 vorzunehmende Stabilisierungsmaßnahmen entscheidet das Bundesministerium der Finanzen, in ... entscheidet das Bundesministerium der Finanzen, in den Fällen der §§ 6, 7 und 8 auf Antrag des Unternehmens des Finanzsektors, nach pflichtgemäßem Ermessen unter ... der Finanzagentur die Entscheidung über Maßnahmen nach den §§ 6, 7 und 8 und die Verwaltung des Fonds übertragen; Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Der ...
§ 9 StFG Kreditermächtigung (vom 29.12.2020) ... den Fonds zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen nach den §§ 5a, 7 und 8 und § 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 1a dieses Gesetzes und von Maßnahmen nach den ...
§ 10 StFG Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung (vom 28.03.2020) ... des Finanzsektors, die Stabilisierungsmaßnahmen des Fonds nach den §§ 6, 7 und 8 dieses Gesetzes in Anspruch nehmen, müssen die Gewähr für eine solide und ... des Finanzsektors, das Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den §§ 6 bis 8a in Anspruch nimmt, sollen Vertreter der Anstalt im Zusammenhang mit den ihr nach § 8a ...
§ 14 StFG Steuern (vom 01.07.2021) ... eine notwendige Vorbereitung von Stabilisierungsmaßnahmen im Sinne der §§ 6 bis 8 dieses Gesetzes darstellen, ist § 15 Absatz 3 des Umwandlungssteuergesetzes in der Fassung ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Finanzmarktstabilisierungsfonds-VerordnungV. v. 20.10.2008 eBAnz AT123 2008 V1; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Zitat in folgenden NormenFinanzmarktstabilisierungsfonds-Verordnung
V. v. 20.10.2008 eBAnz AT123 2008 V1; zuletzt geändert durch Artikel 4 Abs. 1 G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
§ 5 FMStFV Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen (vom 17.07.2020) ... gilt Absatz 2 Nummer 1 und 3 entsprechend. (4) Bei Stabilisierungsmaßnahmen nach § 8 des Stabilisierungsfondsgesetzes gilt Absatz 2 entsprechend. (5) Sofern durch die Stabilisierungsmaßnahmen ... Insbesondere im Rahmen von Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 7 und 8 des Stabilisierungsfondsgesetzes soll der Fonds von dem begünstigten Unternehmen die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ...
Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetz (WStBG)
Artikel 2 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982, 1986; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
§ 2 WStBG Anwendungsbereich (vom 28.03.2020) ... verfasste Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAbwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
BRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Artikel 5 BRRDUG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... Januar 2013" durch die Angabe „1. Januar 2015" ersetzt. 11. In § 8 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „1. Oktober 2012" durch die Angabe „1. Juni 2014" ... des Finanzsektors, das Stabilisierungsmaßnahmen gemäß den §§ 6 bis 8a in Anspruch nimmt, sollen Vertreter der Anstalt als Sachverständige oder ...
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Artikel 1 FMStErgG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... Unternehmen des Finanzsektors, die eine Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 beantragen, die Erstattung von Kosten auf der Grundlage einer Verpflichtungserklärung oder ... folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 6 bis 8 " durch die Angabe „§§ 5a bis 8" ersetzt und werden nach den Wörtern ... 1 wird die Angabe „§§ 6 bis 8" durch die Angabe „§§ 5a bis 8 " ersetzt und werden nach den Wörtern „Bundesministerium der Finanzen" die ... der Finanzen" die Wörter „in den Fällen der §§ 6 bis 8 " sowie nach den Wörtern „auf Antrag des Unternehmens des Finanzsektors" ein ... „nach diesem Gesetz" durch die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " ersetzt. 3b. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: ... 5. In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „nach den §§ 7 und 8 dieses Gesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 5a, 7 und 8 dieses ... 7 und 8 dieses Gesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 5a, 7 und 8 dieses Gesetzes und von Maßnahmen nach den §§ 1 und 4 des ...
Gesetz zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes
G. v. 20.12.2021 BGBl. I S. 5247
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... § 6d Frist für Antragstellung". c) Nach der Angabe zu § 8 werden die folgenden Angaben eingefügt: „§ 8a Bundesrechtliche ... 3. In § 3a Absatz 5 Satz 4 werden die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 bis 8a" ersetzt. 4. ... „nach den §§ 6 bis 8" durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 bis 8a" ersetzt. 4. § 4 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „gemäß den §§ 5a bis 8 " durch die Wörter „gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8" ersetzt, ... 5a bis 8" durch die Wörter „gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8 " ersetzt, nach den Wörtern „Bundesministerium der Finanzen" ein Komma ... der Finanzen" ein Komma eingefügt und die Wörter „der §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „der §§ 6, 7 und 8" ersetzt. bb) In ... „der §§ 6 bis 8" durch die Wörter „der §§ 6, 7 und 8 " ersetzt. bb) In Satz 2 wird das Wort ... durch das Wort „Anstalt" und werden die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8" ersetzt. 5. ... den §§ 6 bis 8" durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8 " ersetzt. 5. In § 6 Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „31. Dezember ... 6a Absatz 4 kann nur bis zum 22. Januar 2010 gestellt werden." 7. Nach § 8 werden die folgenden §§ 8a und 8b eingefügt: „§ 8a ... kann sonstige Bedingungen festlegen, die auch an Stabilisierungsmaßnahmen nach § 8 geknüpft werden können. Die Bedingungen können in den Statuten der ... wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 " durch die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a" ... die Angabe „§§ 5a, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a" ersetzt. b) In Absatz 5 wird die Angabe ... 9. In § 10 Absatz 1 werden die Wörter „nach den §§ 6 bis 8 " durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8" ersetzt. 10. ... den §§ 6 bis 8" durch die Wörter „nach den §§ 6, 7 und 8 " ersetzt. 10. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird ...
Restrukturierungsgesetz
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1900
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... 6c Verpflichtung zum weiteren Verlustausgleich § 7 Rekapitalisierung § 8 Risikoübernahme; Verordnungsermächtigung § 8a Bundesrechtliche ... Verordnungsermächtigung". 5. Die Überschrift zu § 8 wird wie folgt gefasst: „§ 8 Risikoübernahme; ... 5. Die Überschrift zu § 8 wird wie folgt gefasst: „ § 8 Risikoübernahme; Verordnungsermächtigung". 6. Die Überschrift zu ...
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... verfasste Unternehmen vorsieht, denen Stabilisierungsmaßnahmen nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes gewährt werden, gelten diese Vorgaben für durch ... Einlagen, im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme nach den §§ 6 bis 8 , 21, 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes, wenn die neuen Aktien aus der Kapitalmaßnahme auch ... jeweiligen Tochterunternehmen im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen nach § 7, 8 oder 22 des Stabilisierungsfondsgesetzes über die Ausübung von Stimmrechten oder in ...
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Zitate in aufgehobenen TitelnSatzung der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung
Anlage V. v. 05.07.2010 BGBl. I S. 874; aufgehoben durch § 2 V. v. 21.02.2011 BGBl. I S. 271
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8394/v156590.htm