interne Verweise§ 9 StFG Kreditermächtigung (vom 29.12.2020) ... ermächtigt, für den Fonds zur Deckung von Aufwendungen und von Maßnahmen nach den §§ 5a , 7 und 8 und § 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 und 1a dieses Gesetzes und von Maßnahmen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBRRD-Umsetzungsgesetz
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2091
Drittes Finanzmarktstabilisierungsgesetz (3. FMStG)
G. v. 20.12.2012 BGBl. I S. 2777
Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Artikel 1 FMStErgG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... wird nach der Angabe zu § 5 folgende Angabe eingefügt: „§ 5a Anteilserwerb". 1. In § 2 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „oder ... 1 Satz 1 wird die Angabe „§§ 6 bis 8" durch die Angabe „§§ 5a bis 8" ersetzt und werden nach den Wörtern „Bundesministerium der Finanzen" ... den §§ 6 bis 8" ersetzt. 3b. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Anteilserwerb Der Fonds ist berechtigt, ... 3b. Nach § 5 wird folgender § 5a eingefügt: „§ 5a Anteilserwerb Der Fonds ist berechtigt, im Zusammenhang mit der Stabilisierung eines ... den §§ 7 und 8 dieses Gesetzes" durch die Wörter „nach den §§ 5a , 7 und 8 dieses Gesetzes und von Maßnahmen nach den §§ 1 und 4 des ...
Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes ... aa) In Satz 1 werden die Wörter „gemäß den §§ 5a bis 8" durch die Wörter „gemäß den §§ 5a, 6, 7 und 8" ... den §§ 5a bis 8" durch die Wörter „gemäß den §§ 5a , 6, 7 und 8" ersetzt, nach den Wörtern „Bundesministerium der Finanzen" ein ... 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „§§ 5a , 7 und 8" durch die Angabe „§§ 5a, 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer ... 1 wird die Angabe „§§ 5a, 7 und 8" durch die Angabe „§§ 5a , 7 und 8 und 8a Absatz 4 Satz 1 Nummer 1a" ersetzt. b) In Absatz 5 wird die ...
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
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