Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung § 11 WStBG vom 03.01.2018

Ähnliche Seiten: Änderungshistorie des WStBG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 11 WStBG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung
§ 11 WStBG n.F. (neue Fassung)
in der am 28.03.2020 geltenden Fassung
durch Artikel 2 G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
(Text alte Fassung) nächste Änderung

§ 11 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung


(Text neue Fassung)

§ 11 Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss


vorherige Änderung

§ 27a des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.



§ 106 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Nummer 9a sowie § 109a des Betriebsverfassungsgesetzes finden keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch die Fonds.


Anzeige