interne Verweise§ 7 WStBG Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung (vom 28.03.2020) ... 10 Absatz 1 eingegangenen stillen Gesellschaften erfolgt. (5) Die Bestimmungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 gelten sinngemäß; an die Stelle des Vorstandes in § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 tritt ... 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 gelten sinngemäß; an die Stelle des Vorstandes in § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 tritt die Hauptversammlung. (6) Eine Herabsetzung des Grundkapitals im ...
§ 7a WStBG Bedingtes Kapital (vom 17.07.2020) ... Übrigen ist § 7 Absatz 1 und 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden. (2) § 5 gilt entsprechend. (3) Für bedingtes Kapital nach Absatz 1 gilt § 218 des ...
Zitat in folgenden NormenEnergiesicherungsgesetz (EnSiG)
G. v. 20.12.1974 BGBl. I S. 3681; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 23.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 167
§ 29 EnSiG Erleichterungen zur Durchführung von Stabilisierungsmaßnahmen (vom 24.12.2022) ... I S. 5247) geändert worden ist, mit nachstehenden Maßgaben anzuwenden: 1. § 5 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes mit der Maßgabe, dass Absatz 4 Satz 3 in folgender Fassung anzuwenden ist: ... auf Aktien oder der Europäischen Gesellschaft (SE) verfasst sind, gelten die §§ 5 bis 7d Satz 1 und 3, die §§ 7e, 7f Absatz 1 Nummer 1 bis 5 und Absatz 2 und § 8 ...
Wirtschaftsstabilisierungsfonds-Durchführungsverordnung (WSF-DV)
V. v. 01.10.2020 BGBl. I S. 2058; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 14.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 48
§ 6 WSF-DV Bedingungen für hybride Finanzinstrumente ... sind. Diese Vorauszahlungen befreien den Wirtschaftsstabilisierungsfonds nach § 5 Absatz 5 des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes in Höhe des gezahlten Betrags von seiner Einlagepflicht. (7) Bei ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFinanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz (FMStErgG)
G. v. 07.04.2009 BGBl. I S. 725
Gesetz zur Bereithaltung von Ersatzkraftwerken zur Reduzierung des Gasverbrauchs im Stromsektor im Fall einer drohenden Gasmangellage durch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes und weiterer energiewirtschaftlicher Vorschriften
G. v. 08.07.2022 BGBl. I S. 1054; 2023 I Nr. 27
Gesetz zur Gewährleistungsübernahme im Rahmen eines Europäischen Instruments zur vorübergehenden Unterstützung bei der Minderung von Arbeitslosigkeitsrisiken infolge des COVID-19-Ausbruchs und zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes und des Wirtschaftsstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes sowie erforderliche Folgeänderungen
G. v. 10.07.2020 BGBl. I S. 1633
Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 2 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... die nicht in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft verfasst sind, entsprechend. § 5 Ausgestaltung der Aktien (1) Wenn der Vorstand bei der Ausgabe neuer Aktien ... 10 Absatz 1 eingegangenen stillen Gesellschaften erfolgt. (5) Die Bestimmungen des § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 gelten sinngemäß; an die Stelle des Vorstandes in § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 tritt ... 2 und 3, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 gelten sinngemäß; an die Stelle des Vorstandes in § 5 Absatz 1 Satz 2 und 3 tritt die Hauptversammlung. (6) Eine Herabsetzung des Grundkapitals im Zusammenhang ... Im Übrigen ist § 7 Absatz 1 und 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden. (2) § 5 gilt entsprechend. (3) Für bedingtes Kapital nach Absatz 1 gilt § 218 des ... gilt § 7 Absatz 3 entsprechend. (3) Für die Ausgabe der neuen Aktien gilt § 5 entsprechend. § 7c Eintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen ... die Beschlussfassungen von Vorstand und Aufsichtsrat auf Grund einer Ermächtigung nach § 5 Absatz 1 und § 7b. § 7d Ausschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über ... auf Aktien oder der Europäischen Gesellschaft (SE) verfasst sind, gelten die §§ 5 bis 8 sinngemäß. (2) Der Fonds kann Mitglied von Unternehmen werden, die in ...
Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 3 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... 3. Die §§ 3 und 4 werden aufgehoben. 4. In § 5 Absatz 4 wird das Wort „Fonds" durch die Wörter ... 6. § 7a Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) § 5 gilt entsprechend." 7. In § 7b Absatz 3 werden die Wörter „gelten ... In § 7b Absatz 3 werden die Wörter „gelten § 3 Absatz 5 und 6 sowie § 5 " durch die Wörter „gilt § 5" ersetzt. 8. § 7f Satz 1 ... § 3 Absatz 5 und 6 sowie § 5" durch die Wörter „gilt § 5 " ersetzt. 8. § 7f Satz 1 wird wie folgt geändert: a) In ... durchzuführen." 9. In § 9 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 8" durch die Angabe „§§ 5 bis 8" ersetzt. 10. Nach § ... 9 Absatz 1 wird die Angabe „§§ 3 bis 8" durch die Angabe „§§ 5 bis 8" ersetzt. 10. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8395/v156606.htm