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Synopse aller Änderungen des WStBG am 03.01.2018
Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 3. Januar 2018 durch Artikel 24 des 2. FiMaNoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des WStBG.Hervorhebungen: alter Text, neuer Text
Änderung verpasst?
WStBG a.F. (alte Fassung) in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung | WStBG n.F. (neue Fassung) in der am 03.01.2018 geltenden Fassung durch Artikel 24 Abs. 25 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446 |
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(Textabschnitt unverändert) § 11 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung | |
(Text alte Fassung) § 27a des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds. | (Text neue Fassung) § 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds. |
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/8395/v206508-2018-01-03.htm