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Synopse aller Änderungen des WStBG am 03.01.2018

Diese Gegenüberstellung vergleicht die jeweils alte Fassung (linke Spalte) mit der neuen Fassung (rechte Spalte) aller am 3. Januar 2018 durch Artikel 24 des 2. FiMaNoG geänderten Einzelnormen. Synopsen für andere Änderungstermine finden Sie in der Änderungshistorie des WStBG.

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

WStBG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 03.01.2018 geltenden Fassung
WStBG n.F. (neue Fassung)
in der am 03.01.2018 geltenden Fassung
durch Artikel 24 Abs. 25 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693, 2446
 (keine frühere Fassung vorhanden)
(Textabschnitt unverändert)

§ 11 Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung


(Text alte Fassung)

§ 27a des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.

(Text neue Fassung)

§ 43 des Wertpapierhandelsgesetzes findet keine Anwendung auf den Erwerb von Anteilen durch den Fonds.