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Artikel 7 - Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG)

G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2418
Geltung ab 18.10.2008, abweichend siehe Artikel 7
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Artikel 7 Inkrafttreten


Artikel 7 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 6 Absatz 1 und 2 tritt am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 6 Absatz 3 tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Oktober 2008.





 

Frühere Fassungen von Artikel 7 FMStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.09.2009Artikel 1 Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
vom 24.09.2009 BGBl. I S. 3151

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Artikel 7 FMStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 FMStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FMStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
G. v. 24.09.2009 BGBl. I S. 3151
Artikel 1 FMStGÄndG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes
...  7 Absatz 2 des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes vom 17. Oktober 2008 (BGBl. I S. 1982), das ...