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Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über Beschränkungen für das Inverkehrbringen von bestimmtem Guarkernmehl sowie bestimmter unter dessen Verwendung hergestellter Erzeugnisse (2. GuarkernVÄndV k.a.Abk.)

Eingangsformel



Auf Grund des § 34 Satz 1 Nr. 2 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 2006 (BGBl. I S. 945) verordnet das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie:

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