Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 05.08.2016 aufgehoben
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§ 6 - Kulturgüterverzeichnis-Verordnung (KultgVV)

V. v. 15.10.2008 BGBl. I S. 2002 (Nr. 47); aufgehoben durch Artikel 10 G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1914
Geltung ab 23.10.2008; FNA: 224-23-1 Allgemeine Kulturpflege, Kulturschutz und Archivwesen
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§ 6 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.




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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Oktober 2008.



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