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Artikel 3 - Verordnung zum Erlass von Regelungen über Messeinrichtungen im Strom- und Gasbereich (EVMessZV k.a.Abk.)

Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 22. Oktober 2008.

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