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Artikel 6a - Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Artikel 6a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 6a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. November 2008 GVG § 74c

In § 74c Abs. 1 Nr. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Juli 2008 (BGBl. I S. 1212) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb" ein Komma und die Wörter „der Insolvenzordnung" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 6a MoMiG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 6a MoMiG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in MoMiG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung
G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2122
Artikel 2 GrFordDuG Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 6a des Gesetzes vom 23. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2026) geändert worden ist, wird wie folgt ...