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Artikel 25 - Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)

Artikel 25 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung*) folgenden Kalendermonats in Kraft.




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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 28. Oktober 2008.

 
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