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Anlage 4 - Arbeitseinkommenverordnung Landwirtschaft 2009 (AELV 2009)

V. v. 13.10.2008 BGBl. I S. 2048 (Nr. 48)
Geltung ab 29.10.2008; FNA: 8251-10-1-15 Landwirte

Anlage 4 (zu § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2)


Anlage 4 wird in 1 Vorschrift zitiert

Wirtschaftswert
in DM
Beziehungswert
74.000 0,3650
100.000 0,3167
150.000 0,2530
200.000 0,2120
250.000 0,1835
300.000 0,1623
350.000 0,1459
400.000 0,1328
450.000 0,1221
500.000 0,1132


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Zitierungen von Anlage 4 AELV 2009

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 4 AELV 2009 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AELV 2009 selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 AELV 2009
... Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte zuzuordnen sind, mit dem sich aus der Anlage 4 ergebenden Beziehungswert vervielfältigt wird. Für Betriebe der Gruppen 1 und ... 74.000 Deutsche Mark und unter 500.000 Deutsche Mark, deren Wirtschaftswert in den Anlagen 3 und 4 nicht aufgeführt ist, wird das Arbeitseinkommen ermittelt, indem a) der ...