interne Verweise§ 38 EEG Nachträgliche Korrekturen (vom 01.01.2012) ... Absatz 1a oder 6. einen vollstreckbaren Titel, der erst nach der Abrechnung nach § 36 Absatz 1 ergangen ist, Änderungen der abzurechnenden Strommenge oder ...
§ 45 EEG Grundsatz (vom 01.01.2012) ... sind verpflichtet, einander die für den bundesweiten Ausgleich nach den §§ 34 bis 39 jeweils erforderlichen Daten, insbesondere die in den §§ 46 bis 50 genannten, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenEuroparechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE)
G. v. 12.04.2011 BGBl. I S. 619
Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien
G. v. 17.08.2012 BGBl. I S. 1754
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011) ... (5) § 22 gilt entsprechend." 20. Die §§ 35 bis 39 werden wie folgt gefasst: „§ 35 Ausgleich zwischen Netzbetreibern ... § 22 Absatz 1 ist auf Ansprüche nach Satz 3 nicht anzuwenden. § 36 Ausgleich zwischen den Übertragungsnetzbetreibern (1) Die ... 1a oder 6. einen vollstreckbaren Titel, der erst nach der Abrechnung nach § 36 Absatz 1 ergangen ist, Änderungen der abzurechnenden Strommenge oder ...
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