interne Verweise§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012) ... veröffentlicht werden, 4. Dritten die EEG-Umlage nur nach Maßgabe des § 53 angezeigt wird und die Kennzeichnung des nach diesem Gesetz geförderten Stroms nur nach ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
B. v. 11.11.2011 BGBl. I S. 2255
Berichtigung EENGBer ... Buchstabe a werden die Wörter „soweit sie die EEG-Umlage nach Maßgabe des § 53 Absatz 1 abrechnen" durch die Wörter „soweit sie Differenzkosten nach ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011) ... gefasst: „Abschnitt 2 EEG-Umlage und Stromkennzeichnung § 53 Ausweisung der EEG-Umlage § 54 Stromkennzeichnung entsprechend der ... „Abschnitt 2 EEG-Umlage und Stromkennzeichnung". 32. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Ausweisung der EEG-Umlage (1) ... 32. § 53 wird wie folgt gefasst: „§ 53 Ausweisung der EEG-Umlage (1) Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind ... werden, 4. Dritten die EEG-Umlage nur nach Maßgabe des § 53 angezeigt wird und die Kennzeichnung des nach diesem Gesetz geförderten Stroms nur nach ...
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