interne Verweise§ 61 EEG Aufgaben der Bundesnetzagentur (vom 01.04.2012) ... die Kennzeichnung des nach diesem Gesetz geförderten Stroms nur nach Maßgabe des § 54 erfolgt. Sie unterstützt das Bundesministerium für Umwelt, ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBerichtigung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
B. v. 11.11.2011 BGBl. I S. 2255
Berichtigung EENGBer ... durch die Wörter „soweit sie Differenzkosten nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 abrechnen" ersetzt. 2. In Artikel 1 Nummer 41 werden in § 66 Absatz 16 ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften
G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
G. v. 28.07.2011 BGBl. I S. 1634, 2255
Artikel 1 EENG Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (vom 25.11.2011) ... und Stromkennzeichnung § 53 Ausweisung der EEG-Umlage § 54 Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage". l) Die Angabe zu § 64 wird ... 49" die Wörter „und, soweit sie Differenzkosten nach Maßgabe des § 54 Abs. 1 abrechnen, der jeweils in Ansatz zu bringenden Strombezugskosten pro Kilowattstunde" ... weitere Informationen nachvollziehbar ist." 33. § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 Stromkennzeichnung entsprechend der ... 33. § 54 wird wie folgt gefasst: „§ 54 Stromkennzeichnung entsprechend der EEG-Umlage (1) ... die Kennzeichnung des nach diesem Gesetz geförderten Stroms nur nach Maßgabe des § 54 erfolgt." b) Nach Absatz 1 werden folgende Absätze 1a und 1b ... des § 2 Absatz 2b des Wertpapierhandelsgesetzes sind, 6. abweichend von § 54 im Rahmen der Stromkennzeichnung die Ausweisung von Strom zu regeln, für den eine ...
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