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Artikel 5 - Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKFördG k.a.Abk.)

Artikel 5 Inkrafttreten



Artikel 1 dieses Gesetzes tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am Tage nach der Verkündung*) in Kraft.






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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 31. Oktober 2008.

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