Artikel 7 - Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG)

G. v. 30.10.2008 BGBl. I S. 2130, 2010 I S. 252; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 15.04.2015 BGBl. I S. 583
Geltung ab 05.11.2008, abweichend siehe Artikel 13
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Artikel 7 Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes


Artikel 7 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 5. November 2008 BBesG Anlage I, BBesO A/B Besoldungsgruppe B 2, Besoldungsgruppe B 3, Besoldungsgruppe B 4

Anlage I (Bundesbesoldungsordnungen A und B) des Bundesbesoldungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 29. Juli 2008 (BGBl. I S. 1582) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Besoldungsgruppe B 2 werden nach der Amtsbezeichnung „Direktor bei der Staatsbibliothek der Stiftung Preußischer Kulturbesitz" und dem Zusatz „- als der ständige Vertreter des Generaldirektors und Leiter einer Abteilung -" die Amtsbezeichnung „Direktor bei der Unfallkasse des Bundes" und der Zusatz „- als stellvertretender Geschäftsführer -" eingefügt.

2.
In der Besoldungsgruppe B 3 wird die Amtsbezeichnung „Direktor der Unfallkasse des Bundes" gestrichen.

3.
In der Besoldungsgruppe B 4 werden nach der Amtsbezeichnung „Erster Direktor beim Bundesinstitut für Berufsbildung" und dem Zusatz „- als Leiter des Forschungsbereichs und als der ständige Vertreter des Präsidenten -" die Amtsbezeichnung „Erster Direktor der Unfallkasse des Bundes" und der Zusatz „- als Geschäftsführer -" eingefügt.

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Zitierungen von Artikel 7 UVMG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 UVMG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in UVMG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

BfAI-Personalgesetz (BfAIPG)
G. v. 08.12.2008 BGBl. I S. 2370; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 09.06.2021 BGBl. I S. 1614
§ 11 BfAIPG Anpassung von Rechtsvorschriften
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 2002 (BGBl. I S. 3020), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130) geändert worden ist, wird in der ...

Bekanntmachung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
B. v. 19.06.2009 BGBl. I S. 1434
Bekanntmachung NBBesG
... Juli 2008 (BGBl. I S. 1582), 30. den am 5. November 2008 in Kraft getretenen Artikel 7 des Gesetzes vom 30. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2130), 31. den am 1. Januar 2009 in Kraft ...


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