Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
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- Das Gesetz dient der Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/ JI des Rates der Europäischen Union vom 22. Dezember 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (ABl. EU Nr. L 13 S. 44).